Kommentar zur Abstimmung vom 29. November 2020

Nein zur KVI – der Einsatz für Menschenrechte geht weiter

29.11.2020

Fastenaktion und HEKS sind enttäuscht über das Nein zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI). Das Volksmehr von 50.7 Prozent aber zeigt: Ein grosser Teil der Bevölkerung will, dass Schweizer Konzerne auch im Ausland Verantwortung übernehmen. Trotz der Ablehnung der Initiative werden die beiden Organisationen ihre wichtige Arbeit im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes im globalen Süden weiterführen.

Als Mitinitianten der KVI sind HEKS und Fastenaktion enttäuscht über das Nein zur Initiative. Die beiden Werke sind aber überzeugt, dass sich der Einsatz für die Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt in den letzten Jahren gelohnt hat. Selten hat eine politische Kampagne so viel bewegt und zur Diskussion angeregt. Die breite Unterstützung von Tausenden von Freiwilligen, im kirchlichen Umfeld und in der Zivilgesellschaft zeigt was der Bevölkerung in der Schweiz wichtig ist: Eine wirtschaftliche starke Schweiz, aber auch eine, welche die Menschenrechte und den Schutz der Umwelt hochhält.

Die grosse Sensibilisierung in diesem Bereich, die in den letzten Jahren stattfand, ist klar der Initiative zu verdanken. Vor einigen Jahren sprachen nur wenige über Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne. Heute bestreitet niemand mehr, dass sich auch Unternehmen an Menschenrechte und Umweltstandards halten müssen – auch im Ausland.

Die Arbeit geht weiter

Während des Abstimmungskampfs haben der Bundesrat und die Wirtschaftsverbände immer wieder betont, dass sie das Ziel der Initiative – den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt – voll und ganz teilen. Fastenaktion und HEKS erwarten deshalb, dass den Verlautbarungen auch Taten folgen und sich diese positiv auf die Situation für die Menschen rund um die Projekte von Schweizer Konzernen auswirken.

HEKS und Fastenaktion werden ihre Arbeit im Bereich der Menschenrechte weiterführen. Die beiden Organisationen werden sich weiterhin für die Rechte der Ärmsten einsetzen, Missstände zusammen mit ihren Partnerorganisationen ansprechen und Gerechtigkeit einfordern, in der Schweiz aber auch direkt vor Ort. Denn wenn Konzerne Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören, muss dies publik gemacht werden. Profit erwirtschaften zulasten der Schwächsten der Gesellschaft darf nicht sein.

Für weitere Auskünfte:

Bernd Nilles, Geschäftsleiter Fastenaktion,

Spenden Sie für die Umsetzung der Menschenrechte im Kongo!

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