Elektromobilität:

Menschenrechtsstandards für Batteriebranche

04.02.2021

Batterien für Elektrofahrzeuge und elektronische Geräte müssen menschenrechtskonform und umweltgerecht hergestellt werden - Fastenaktion und HEKS unterstützen die Forderung von Amnesty International.

London / Bern (04.02.2021) – Unternehmen und Regierungen müssen dafür sorgen, dass die in Elektroautos und zahlreichen elektronischen Geräten verbauten Lithium-Ionen-Akkus menschenrechtskonform und umweltgerecht hergestellt werden. Amnesty International hat Grundsätze zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Wertschöpfungskette der Batteriebranche erarbeitet.

Mit den Grundsätzen (Powering Change: Principles for Businesses and Governments in the Battery Value Chain) soll sichergestellt werden, dass Elektrobatterien, die für die Bewältigung des Klimawandels unverzichtbar sind, nicht auf Kosten der Menschenrechte und der Umwelt hergestellt werden. Amnesty International fordert, dies zur höchsten Priorität für die wirtschaftliche Erholungsphase nach der Covid-19-Pandemie zu machen.

«Technologien, wie sie in Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen, sind für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen dringend nötig, doch gleichzeitig bringt diese Batterierevolution Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt mit sich», sagt Danièle Gosteli Hauser, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Schweiz. «Daher rufen wir alle Unternehmen entlang der Batterie-Wertschöpfungskette dazu auf, unsere Grundsätze verbindlich zu übernehmen und so ihre Energie im wahrsten Sinne des Wortes für eine bessere Zukunft einsetzen.»

«Die Menschenrechte müssen für Unternehmen eine zentrale Rolle spielen – zum Beispiel indem sie ihre Lieferketten transparent machen, diese auf mögliche Menschenrechtsverletzungen prüfen und solche unterbinden. Indigene Gemeinschaften müssen bei Bergbauprojekten in ihrem Territorium in einem Konsultationsprozess einbezogen werden. Ausserdem muss bei Verstössen für Wiedergutmachung gesorgt werden», fordert Danièle Gosteli Hauser.

Kinderarbeit und Umweltzerstörungen

Amnesty International hat in der Vergangenheit aufgedeckt, dass beim Kleinbergbau in der Demokratischen Republik Kongo auch mit Kinderarbeit gefördertes Kobalterz in die Lieferketten einiger wichtiger Elektronik- und Elektrofahrzeughersteller gelangen kann. In Südamerika wiederum gefährdet der Abbau von Lithium die Wasserversorgung und die sensiblen Ökosysteme indigener Gemeinschaften.

«Auch Regierungen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und dürfen nur solche Investitionen und Energielösungen unterstützen, bei denen menschenrechtliche Grundsätze eingehalten werden. Sie müssen Umweltschutzgesetze durchsetzen, mutmassliche Verstösse untersuchen und die Sorgfaltspflicht bei den Menschenrechten gesetzlich verankern. In der Schweiz ist diese letzte Forderung letzten November bei der Abstimmung zur Konzernverantwortungsinitiative am Ständemehr gescheitert, aber irgendwann wird auch die Schweiz nachziehen müssen», so Danièle Gosteli Hauser.

Hintergrund

Viele Menschenrechts- und Umweltorganisationen haben sich bereits hinter die von Amnesty entwickelten Grundsätze Powering Change: Principles for Businesses and Governments in the Battery Value Chain gestellt.

Amnesty International fordert alle Hersteller auf, Batterien unter Einsatz maximaler Ressourceneffizienz herzustellen, unter anderem durch Innovationen zur Verwendung einer geringeren Anzahl von Materialien und Mineralien. Zudem sollten die Firmen darauf hinarbeiten, in ihren Akkus zu 100 Prozent wiederverwendete Materialien einzusetzen. Und nicht zuletzt sollten auch der Finanzsektor und Anleger bei Nachhaltigkeitsfonds darauf achten, dass die Grundsätze ein Kriterium für die Nachhaltigkeit werden. Amnesty International weist zudem auf die Gefahren des Tiefseebergbaus hin und appelliert an Unternehmen und Regierungen, sich aktiv für ein Moratorium dieser Abbauaktivitäten einzusetzen.

Darüber hinaus fordert Amnesty International Regierungen und Unternehmen auf, mit Umweltschützerinnen und Umweltschützern sowie indigenen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass diese bei geplanten Projekten ausreichend konsultiert und über die möglichen Risiken informiert werden.

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