UNFSS - Welternährungsgipfel

Konzerninteressen statt Recht auf Nahrung

23.09.2021
Claudia Fuhrer

Welternährungsgipfel: Konzerninteressen statt Recht auf Nahrung

Heute Donnerstag, 23. September, findet der UN Gipfel zu Ernährungssystemen (UNFSS) statt. Entgegen der ursprünglichen Absichtserklärung des UN Generalsekretärs António Guterres eine breite zivilgesellschaftliche Beteiligung zu fördern, droht der Gipfel zu einer exklusiven Veranstaltung unter der Führung vom Weltwirtschaftsforum (WEF) zu werden. Zentrale Themen wie Menschenrechte, bäuerliche Mitsprache und ungleiche Machtverhältnisse bei der Produktion werden nicht behandelt. Zahlreiche Netzwerke von Bauern und Bäuerinnen und viele NGOs auf der ganzen Welt haben sich deshalb entschieden, sich nicht am Gipfel zu beteiligen.

Ein Kommentar von Claudia Fuhrer, Fachexpertin Ernährungsgerechtigkeit, Fastenaktion

Vergangene Welternährungsgipfel wurden von den erfahrenen multilateralen Organisationen FAO und CFS (Welternährungskomitee) vorbereitet und durchgeführt. Für 2021 hat der UN Generalsekretär António Guterres diese Aufgabe an das WEF (World Economic Forum) und zugewandte Organisationen übertragen. Da diese den Agrarkonzernen nahestehen, liegt der Fokus des Gipfels auf einer industriellen Landwirtschaft mit hochtechnologischen Lösungsansätzen und nicht einer nachhaltigen, kleinbäuerlichen Landwirtschaft. Es wird einmal mehr auf Strategien gesetzt, die mitverantwortlich für Hunger und Armut sind. Themen wie Menschenrechte und ungleiche Machtverhältnisse in Produktionsketten sind auf der Agenda des Gipfels nicht zu finden. Genau diese Themen müssen aber behandelt werden, damit die, welche am meisten von Hunger und Armut betroffenen sind ihre Ernährung sichern können Die Bauern und Bäuerinnen, Viehhalter- und Fischergemeinschaften und verarmte Landbevölkerung werden von der industriellen Landwirtschaft wie sie dem WEF vorschwebt noch stärker unter Druck geraten. Ihr Recht auf Nahrung wird missachtet.

Zivilgesellschaft wird nicht gehört
Alle am Gipfel Beteiligten – Staaten, Wirtschaftsverbände, Konzerne und zivilgesellschaftlichen Organisationen – sollten ohne Unterscheidung ihrer Verantwortlichkeiten teilnehmen. Faktisch haben jedoch die, welche über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, mehr Einfluss als die am meisten Betroffenen. Bereits bei der Vorbereitung des Gipfels zeichnete sich ab, dass grosse Teile der Zivilgesellschaft, insbesondere Kleinproduzent*innen, Landarbeiter*innen und Indigene ihre zentralen Anliegen nicht einbringen können. Die Zivilgesellschaft darf dabei sein, aber das Sagen haben andere. Dieser Ansatz hebelt das UN Konzept des Multilateralismus aus, nach welchem Staaten und die von ihnen gegründeten multilateralen Organisationen wie die FAO und das CFS für internationale Prozesse verantwortlich wären.

Fastenaktion unterzeichnet Deklaration
Weltweit haben Hunderte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Forschende und unabhängige UN-Experten – darunter der Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung – den Vorbereitungsprozess und die Inhalte der Gipfelkonferenz kritisiert. Menschenrechte und echte Mitsprache von Bäuerinnen und Bauern statt Konzerninteressen müssen bei der Gestaltung einer sozial-und klimagerechten Landwirtschaft und Ernährung im Zentrum stehen. Deshalb hat Fastenaktion die weltweite Deklaration zur Kritik der zivilgesellschaftlichen Organisationen mitunterzeichnet.

Weiterführende Informationen:
FIAN Schweiz  https://fian-ch.org/de/news/un-ernaehrungssysteme-gipfel-wirtschaftsinteressen-statt-recht-auf-nahrung/13042/

Sonderberichterstatter Recht auf Nahrung: https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Food/Policy_brief_20210819.pdf

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