Ein Kommentar von François Mercier, Verantwortlicher für Rohstoffe und Menschenrechte bei Fastenaktion
Erinnern Sie sich noch an den Abstimmungskampf über die Konzernverantwortungsinitiative im Herbst 2020? Bundesrätin Karin Keller-Sutter bekämpfte die Initiative und versicherte gleichzeitig dem ganzen Land, dass die Schweiz ein «international abgestimmtes Gesetz» brauche und dass multinationale Unternehmen in der Schweiz und in der EU «gleich lange Spiesse» haben müssten.
Nun hat die Europäische Kommission Ende Februar 2022 einen Gesetzesentwurf über die Verantwortung multinationaler Unternehmen vorgelegt, der bald für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden in der EU gelten könnte. Die Unternehmen sollen verpflichtet werden, alle ihre wichtigen Geschäftsbeziehungen auf mögliche Umweltverschmutzungen oder Menschenrechtsverletzungen zu überprüfen. Wenn also ein europäisches Unternehmen Materialien von einem ausländischen, beispielsweise einem asiatischen Lieferanten bezieht und dieser seine Arbeitnehmenden ausbeutet, ist das Unternehmen in der Pflicht, diese Praktiken zu stoppen. Zudem sollen Missbräuche zum Vornherein verhindert werden.
Schweizer Bergbauunternehmen verletzen Menschenrechte
Das europäische Gesetz sieht auch wirksame Durchsetzungsmechanismen vor. Eine Aufsichtsbehörde wird Geldstrafen verhängen können, und es soll möglich sein, bei einem europäischen Gericht Klage gegen Missbrauch durch Tochtergesellschaften oder Zulieferer der europäischen Unternehmen zu erheben. Schliesslich müssen europäische multinationale Unternehmen über die Schritte informieren, die sie zur Einhaltung der Ziele des Pariser Klimaabkommens unternehmen.
Der europäische Gesetzesentwurf stellt einen grossen Fortschritt dar. Denn in den armen Regionen des globalen Südens leiden weiterhin viele Menschen unter der Ausbeutung oder der Verschmutzung durch die Geschäftspartner von multinationalen Unternehmen aus der Schweiz und Europa. Fastenaktion prangert solche Praktiken, insbesondere von Schweizer Bergbauunternehmen, regelmässig an.
Wir brauchen ein Gesetz zur Rechenschaftspflicht
Im Vergleich zum geplanten europäischen Gesetz verlangt der am 1. Januar 2022 in der Schweiz in Kraft getretene, indirekte Gegenvorschlag des Parlaments nur eine begrenzte Sorgfaltspflicht, und die Unternehmen können nicht für Missbräuche im Ausland zur Verantwortung gezogen werden. Keine Aufsichtsbehörde kontrolliert die Unternehmen oder ist befugt, Sanktionen zu verhängen. Wird die Schweiz also bald das einzige Land in Europa sein, in dem es kein wirksames Gesetz zur Rechenschaftspflicht multinationaler Unternehmen gibt? Es ist höchste Zeit, Karin Keller-Sutter dazu aufzufordern, ihre Versprechen zu halten!
Unterstützen Sie deshalb bitte die Petition für ein Konzernverantwortungsgesetz: Jetzt unterzeichnen!