Recht auf Nahrung

Südafrikanische Bäuerin am UNO-Menschenrechtsrat

15.09.2022
Lungisa Huna ist Vertreterin der Rural Women’s Assembly, dem grössten Netzwerks von Kleinbäuerinnen und Landarbeiterinnen im südlichen Afrika. Das Netzwerk stellte Ende August am Menschenrechtsrat die Forderungen von Tausenden von Frauen vor, wie deren Recht auf Nahrung, Land, Saatgut und politischer Mitsprache zu verwirklichen ist.

Ein Text von Claudia Fuhrer, Fachexpertin Ernährungsgerechtigkeit bei Fastenaktion

Eingeladen wurde Lungisa Huna vom Menschenrechtsrat anlässlich der Überprüfung der Menschenrechtslage in Südafrika. Der Menschenrechtsrat lässt mit einem speziellen Prüfverfahren, der Universal Periodic Review (siehe unten), die Menschenrechtslage jedes UNO-Mitgliedlands überprüfen. Ziel des Verfahrens ist es, die Menschenrechtssituation vor Ort zu verbessern und die Einhaltung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zu fördern.

Hunderttausende setzen sich für bäuerliche Rechte ein
Die Rural Women’s Assembly (RWA) ist in 10 afrikanischen Ländern südlich der Sahara vertreten und hat über 300’000 Mitglieder. Das Netzwerk hat eine schriftliche Eingabe zum Prüfverfahren Südafrikas gemacht. Die Eingabe legt die prekäre Ernährungs- und Rechtslage der Kleinbäuerinnen und Landarbeiterinnen dar und zeigt auf, wie deren Rechte verbessert werden können. Für Lungisa Huna war dies der erste Auftritt am Menschenrechtsrat. Im Interview mit Fastenaktion (auf Englisch) schildert sie ihre Erfahrungen und erzählt, was sie und Tausende von Kleinbäuerinnen und Landarbeiterinnen mit dem Auftritt am Menschenrechtsrat bewirken wollen. Die Rural Women’s Assembly ist eine Partnerorganisation von Fastenaktion im Projekt RAISE. Dieses setzt sich für die Verwirklichung bäuerlicher Rechte in 10 Ländern und auf internationaler Ebene ein.

In diesem Verfahren begutachten sich die Staaten gegenseitig und haben die Möglichkeit, Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation abzugeben. Zivilgesellschaftliche Organisationen können entweder versuchen, ihre Empfehlungen in den Staatenbericht einfliessen zu lassen oder beim Menschenrechtsrat eigene Berichte einzureichen, so wie dies die Rural Women’s Assembly gemacht hat.

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