Seit über zwanzig Jahren machen die EFTA-Länder – Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – in ihren Freihandelsabkommen Druck auf ihre Partnerländer im globalen Süden, Sortenschutzrechte, patentähnliche Rechte auf Saatgut, durchzusetzen. Dies in dem sie in den Verhandlungen die Einhaltung des internationalen Übereinkommens UPOV91 verlangen. Dessen starre Vorgaben für Sortenschutz verunmöglichen es Ländern, eigene Regelungen zu erlassen, welche den dortigen landwirtschaftlichen Realitäten angepasst sind. Die UPOV-Praxis der EFTA gefährde die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung, schreibt der Sonderberichterstatter Fakhri in seinem Brief an die EFTA-Länder anlässlich deren aktuellen Verhandlungen mit Malaysia und Thailand.
Seit vielen Jahren fordert Fastenaktion zusammen mit bäuerlichen Partnerorganisationen und als Mitglied der Schweizer Koalition Recht auf Saatgut die EFTA-Staaten auf, auf die UPOV-Klausel zu verzichten. Diese widerspricht dem Recht auf Saatgut, das in der UN-Bauernrechtsdeklaration UNDROP verankert ist. Im Antwortschreiben auf den Brief Fakhris äussert die EFTA keine Absicht, ihre gegenwärtige Praxis in Bezug zu UPOV91 zu überdenken. Der Verzicht auf die UPOV-Klausel in Freihandelsabkommen wäre ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere dem Ziel Nr.2 (Kein Hunger) und dem Ziel Nr. 15, welches dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen will.