Viele Menschen berücksichtigen beim Einkauf faire Labels und lokale Produkte. Für den Bund, die Gemeinden und Kantone ist dies nicht möglich: Das geltende Gesetz für die Verwendung unserer Steuergelder schreibt vor, das wirtschaftlich günstigste Produkt zu beschaffen – fair hergestellt oder nicht.
Von Stefan Salzmann, Experte für Nachhaltigkeit bei Fastenaktion.
Der Einsatz für arme Menschen bedeutet für Fastenaktion nicht nur die Projektarbeit vor Ort. Unser Ziel ist immer auch, in der Schweiz aufzuzeigen, wie schädliche Auswirkungen auf arme Menschen im Süden verringert werden können. So wollen wir Menschen in der Schweiz für einen nachhaltigen Lebensstil sensibilisieren. Hinzu kommt unser entwicklungspolitisches Engagement, welches politische Veränderungen anstösst. Das Parlament nimmt hierfür die Rolle einer regulierenden Instanz ein.
Zur Zeit wird das Beschaffungsgesetz überarbeitet. Im Falle dieser Revision ist die Situation eine besondere: Das Parlament und Kantone werden die eigenen Konsumentscheide regulieren. Sie werden entscheiden, nach welchen ökonomischen, ökologischen und sozialen Grundsätzen die Einkäufe von Gemeinden, Kantonen und des Bundes ausgerichtet werden – ob es erlaubt sein wird, fair und ökologisch nachhaltig produzierte Güter zu beschaffen, auch wenn diese nicht die preislich günstigsten sind.
Dies ist keine unwesentliche Entscheidung: für 40 Milliarden Schweizerfranken wird jedes Jahr eingekauft. Deshalb hat sich Fastenaktion zusammen mit einer Koalition von Nichtregierungsorganisationen in der Vernehmlassung für ein neues Bundesgesetz zur öffentlichen Beschaffung eingebracht. Im Herbst wird der Bundesrat über die Ergebnisse der Vernehmlassung informieren und in der Wintersession 2016 kommt die Vorlage in die parlamentarische Beratung. In Zusammenarbeit mit JuristInnen wurde sichergestellt, dass die Forderungen der Fastenaktion an das neue Gesetz auch umsetzbar sind. Erst dann werden sich Produktionsbedingungen verbessern und viele arme Menschen davon profitieren.