«Heute braucht es mehr denn je eine Sorgfaltspflicht, welche den Missbräuchen durch Unternehmen ein Ende setzt und weltweite Solidarität gewährleistet.» Eben haben mehr als 110 Bischöfe aus aller Welt mit der Unterzeichnung dieser Erklärung die Regierungen aufgefordert, Unternehmen verbindlich zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten. Auch vier Schweizer Bischöfe haben die Erklärung unterzeichnet.
Die Erklärung wurde von zahlreichen Bischöfen der Kirche aus Programmländern der Fastenaktion unterzeichnet, wo Gemeinschaften besonders vom unverantwortlichen Handeln internationaler Unternehmen betroffen sind: Brasilien, Guatemala, Indien, Kolumbien, Kongo, Philippinen und Südafrika. Zudem haben viele Bischöfe aus Europa die Erklärung unterzeichnet und setzen damit ein deutliches Zeichen, dass die europäischen Länder sich ihrer Verantwortung stellen sollten. Aus der Schweiz sind Markus Büchel, Bischof von Sankt Gallen, Felix Gmür, Bischof von Basel, Jean-Marie Lovey, Bischof von Sion und Charles Morerod, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, dabei.
«Diese Pandemie hat unsere gegenseitige Abhängigkeit offengelegt»
Unternehmerischer Missbrauch ist weit verbreitet und die Corona-Krise hat die Situation verschärft – insbesondere für die verwundbarsten Bevölkerungsgruppen, die keinen sozialen Schutz geniessen. Einmal mehr waren Frauen von der Krise überproportional betroffen. Gleichzeitig «hat diese Pandemie unsere gegenseitige Abhängigkeit offengelegt und Chaos verursacht in den Lieferketten, welche Fabriken grenzüberschreitend miteinander verbinden. Dadurch wurde unsere Abhängigkeit von verwundbaren Arbeiter und Arbeiterinnen deutlich, die weltweit systemrelevante Arbeiten verrichten». Die Bischöfe argumentieren, dass angesichts fehlgeschlagener Versuche auf freiwilliger Grundlage bindende Rechtsvorschriften zur Regulierung internationaler Unternehmen die einzige Option sind, um Gemeinschaften zu schützen.
Flickenteppich innerhalb der EU vereinheitlichen, das UN-Abkommen unterstützen
Während einige europäische Länder bereits Gesetze zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten haben oder aktuell solche Gesetze erstellen, nimmt die EU als Ganzes nur langsam die Arbeit auf, den bestehenden Flickenteppich zu vereinheitlichen. EU-Justizkommissar Didier Reynders hat angekündigt, dass im Rahmen des Wiederaufbauplans der EU nach der Covid-19-Krise obligatorische Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht für Unternehmen entwickelt würden.
Die Erklärung der Bischöfe bleibt für weitere Unterschriften geöffnet – insbesondere im Vorfeld der sechsten Verhandlungsrunde über ein verbindliches UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte.
Die Schweiz stimmt am 29. November 2020 über die Konzernverantwortung ab
Die Initiative wird seit ihrer Lancierung im Jahr 2016 der Fastenaktion und einer breiten Koalition von 114 Organisationen unterstützt. «Durch Aussagen unserer Partner in den 14 Ländern des Südens wurde uns immer wieder klar, wie sehr ihre Entwicklung bedroht ist durch Aktivitäten multinationaler Konzerne, welche ihre Rechte verletzen und die Umwelt zerstören», sagt François Mercier, Leiter des Programms Rohstoffe und Menschenrechte bei Fastenaktion. «In der Schweiz haben wir durch die Initiative für verantwortungsbewusste Unternehmen nun eine einmalige Gelegenheit, zu handeln.»