Aus Sicht der Saatgutkoalition ungenügend

Die Reaktion des Seco auf unsere Briefaktion

15.06.2020
Kampagne 2020: Briefaktion ans Seco zu Saatgut

Saatgut soll den Bäuerinnen und Bauern gehören, die es nutzen. Dies fordern über 2300 Menschen aus 11 Ländern in ihren Briefen ans Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Dieses hat mit einer Stellungnahme reagiert – welche ihrerseits HEKS und Fastenaktion kommentieren. 

Während der Ökumenischen Kampagne der Fastenaktion und HEKS von Februar bis April 2020 haben rund 2’400 Bäuer/innen und Bürger/innen aus 11 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas sowie der Schweiz über 1’300 Briefe an das Staatsekretariat für Wirtschaft (Seco) geschickt. Darin haben sie das Seco aufgefordert, in den Freihandelsabkommen (FHA) mit Ländern des globalen Südens nicht länger Sortenschutzgesetze gemäss des UPOV91-Übereinkommens zu verlangen. Diese schränken den Zugang zu Saatgut ein und bedrohen damit die Saatgutvielfalt und Ernährungssicherheit. 

In einer Stellungnahme vom Februar 2020 reagierte das Seco auf diese Briefe – auf die nun die Koalition «Recht auf Saatgut», darunter Fastenaktion und HEKS, ihrerseits ausführlich reagiert hat (lange Fassung).

Eine Analyse der Koalition zu den wichtigsten Punkten des Seco finden Sie hier in einer Kurzfassung:  

Reaktion auf die Stellungnahme des Seco (Kurzfassung)

Beitritt zu UPOV91 ist keine Voraussetzung – aber Grundforderung

Die Schweiz würde «den Beitritt zu UPOV nicht zur Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens» machen. Für die Schweizer Koalition «Recht auf Saatgut» ist diese Behauptung irreführend. Gemäss der Seco-Stellungnahme ist der Beitritt zu UPOV bzw. einem Sortenschutzgesetz gemäss UPOV91-Kriterien zwar keine Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz. Es ist aber eine Grundforderung der Schweiz beim Beginn aller Verhandlungen für Freihandelsabkommen mit Nicht-UPOV Staaten.

Ein System von wenigen, dass für viele gelten soll

Das UPOV-Abkommen wird von den Interessen der Saatgutindustrie dominiert, auch wenn mittlerweile Entwicklungsländer zu den Mitgliedern zählen. Ursprünglich wurde das Abkommen 1961 durch sechs westeuropäische Länder verhandelt. Bei der Ausarbeitung der Version von 1991, die von der Schweiz in den Freihandelsabkommen eingefordert wird, waren die damals 20 UPOV-Mitgliedstaaten beteiligt. Das einzige Land des Südens am Verhandlungstisch war Südafrika, in dem dazumal Apartheid herrschte. Die Stimme des globalen Südens blieb aussen vor. Die UPOV-Konvention kann deshalb punkto Legitimität in keiner Weise mit einem Abkommen der UNO oder ihrer Fachorganisationen gleichgestellt werden, bei denen praktisch alle Länder an den Verhandlungen teilnehmen dürfen.  Die Entwicklungsländer unter den heutigen UPOV-Mitgliedern haben – wo immer möglich – die Version von 1978 ratifiziert, die ihnen auch punkto Bauernrechte mehr Freiheiten erlaubt. Ebenfalls grosse Landwirtschaftsproduzenten wie China, Brasilien oder Argentinien haben die Version 78 unterzeichnet. Das Seco fordert nun von viel ärmeren Ländern wie Indonesien oder Malaysia, dass sie strengere Sortenschutzmassnahmen einführen als diese Mega-Agrarproduzenten. Andere Entwicklungsländer, welche die UPOV-Akte von 1991 ratifiziert haben, taten dies, weil sie durch Freihandelsverträge wie jene der EFTA oder den USA dazu gezwungen wurden (z.B. Peru, Marokko, Costa Rica).  

Wasser predigen, Wein trinken

Anders als vom Seco behauptet, ist es deshalb nicht naheliegend, dass die Schweiz und die EFTA von den Partnerländern ein Sortenschutzrecht gemäss UPOV 91 einfordern. Umso mehr, da drei der vier EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen und Liechtenstein) diese Anforderungen mit ihren eigenen Gesetzen ja selbst gar nicht erfüllen: Die EFTA-Länder fordern von den Partnerländern strengere Sortenschutzgesetze, als sie selbst bereit sind einzuführen.

In seiner Stellungnahme suggeriert das Seco Offenheit, die Rechte der Bäuerinnen und Bauern am Saatgut besser zu berücksichtigen: «Ziel jedes von der Schweiz ausgehandelten FHAs ist es, die bestmögliche Lösung für alle Betroffenen zu schaffen. Die Schweiz und die andere EFTA-Mitgliedsstaaten sind darum offen, mit Partnerländern bei Bedarf individuelle Alternativlösungen zu finden… Dies wurde beispielsweise in den kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen mit Indonesien und den Philippinen gemacht.»

Dies ist nicht korrekt. Gemäss dem Freihandelsvertrag muss Indonesien alle «wesentlichen Bestimmungen» von UPOV 91 umsetzen. Auch weiterhin ihre lokalen Sorten schützen zu dürfen, ist das Einzige, was Indonesien zugestanden wurde. Dies hat aber keinen direkten Zusammenhang mit dem Recht der Bauern und Bäuerinnen, Saatgut geschützter Sorten nachzubauen, zu tauschen oder zu verkaufen. Von einer «Alternativlösung» kann in diesem Fall also nicht die Rede sein.

 Im Widerspruch zu Bauernrechten

Um eine bestmögliche Lösung zu finden, ist es unabdingbar, auch die Interessen der Bäuerinnen und Bauern in den Verhandlungsprozess einfliessen zu lassen. Da die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, gibt es für die Betroffenen keine Möglichkeit, direkt an den Gesprächen teilzunehmen. Dieser Ausschluss steht im Widerspruch zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern wie sie auch im Internationalen Saatgutvertrag der FAO (Food and Agriculture Organization of the United Nations) und in der Bauernrechtsdeklaration der UNO verankert sind. Darüber hinaus weigert sich das Seco bis heute, die Auswirkungen von UPOV91 auf die Menschenrechte zu prüfen. Obwohl verschiedene Studien und Berichte darauf hinweisen, dass die Einführung von UPOV91 sehr wohl Menschenrechte gefährden können, allen voran das Recht auf Nahrung.

Interessen der Konzerne als Priorität

Eine konkrete Forderung in den Briefen der Bäuerinnen, Bauern und weiteren Bürger/innen war unter anderem, in den laufenden FHA-Verhandlungen mit Malaysia auf die Forderung nach UPOV zu verzichten. Auf dieses konkrete Anliegen geht die Stellungnahme nicht ein.

Ausserdem verweist das Seco auf den Forschungsstandort Schweiz, der «auch in Partnerländern an einem angemessenen Schutz der Rechte an geistigem Eigentum interessiert ist». Es macht damit klar, dass es auch weiterhin die Interessen von kommerziellen und staatlichen Züchter*innen, darunter die marktdominierenden internationalen Agrarkonzerne, höher gewichtet als die Rechte der Bäuerinnen und Bauern.

Die Stellungnahme schliesst mit der Bereitschaft des Seco, «den Dialog mit den verschiedenen Interessengruppen weiterzuführen». Die Schweizer Koalition «Recht auf Saatgut» wird das Gespräch mit dem Seco weiterführen.

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