Menschenrechte bleiben zentrales Thema für Fastenaktion
Vor 10 Jahren, am 16. Juni 2011, wurden am Uno-Menschenrechtsrat die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Es wurde zum ersten Mal international bestimmt, dass Unternehmen eine Verantwortung für die Respektierung der Menschenrechte haben. Die Erwartungen – auch der Fastenaktion – waren gross.
Regelmässig konfrontiert mit den zerstörerischen Auswirkungen von wirtschaftlichen Grossprojekten in unseren Projekten, begrüsste Fastenaktion damals die Uno-Leitlinien. Wir hofften, dass sich durch die Umsetzung der Leitlinien in den Staaten, wo die Konzerne ihren Sitz haben, die Situation vieler armer Menschen im Süden verbessern würde. In der Schweiz begann Fastenaktion – zusammen mit andern Organisationen – einen Dialog mit den Behörden rund um die Umsetzung der Leitlinien. Allerdings zeigte sich schnell, dass Verwaltung und Politik hierzulande in keiner Weise bereit waren, die Leitlinien über freiwillige Standards hinaus zu konkretisieren.
Ernüchtert, weil der Dialog mit der Schweizer Regierung nicht vom Fleck kam, lancierte Fastenaktion mit zahlreichen anderen Organisationen daraufhin die Konzernverantwortungsinitiative. Das Abstimmungsresultat vom November 2020 ist bekannt: Das Volk sprach sich mehrheitlich für die Initiative aus, die Stände mehrheitlich dagegen. Durchgesetzt hat sich ein Gegenvorschlag, der weder der Problematik noch der internationalen Entwicklung gerecht wird. Das neue Gesetz wird nun durch die vom Bundesrat vorgeschlagene Verordnung gar noch weiter abgeschwächt.
Während die Schweizer Regierung auf wirkungslose Konzepte setzt, gehen andere Länder voran: In den letzten Monaten wurden in Norwegen, Belgien und den Niederlanden konkrete Gesetzesentwürfe diskutiert, die Regierungskoalition in Deutschland hat sich auf ein Lieferkettengesetz geeinigt, in Frankreich besteht seit mehr als drei Jahren ein entsprechendes Gesetz und auf EU-Ebene ist eine Gesetzesvorlage in Verhandlung. Die Uno macht ebenfalls vorwärts mit der Erarbeitung eines neuen Abkommens, mit dem die Wirtschaft nun verbindlich in die Verantwortung genommen werden soll.
Zehn Jahre nach der Verabschiedung der Uno-Leitlinien ist in der Schweiz fast nichts geschehen. Für Fastenaktion, das sich für die Rechte der Menschen im globalen Süden einsetzt, war die Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative deshalb kein Schlusspunkt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Konzerne für die Schäden, die sie verursachen, geradestehen müssen – und dies weltweit.Solange die Menschen, mit denen wir arbeitenm, regelmässig berichten, dass sie keine Mitsprache bei Bergbauprojekten oder grossen Staudämmen in ihrer Region habenn, dass ihr Wasser oder ihre Böden vergiftet oder sie gar gewaltsam von ihrem Land vertrieben werden, bleiben wir dran.
Daniel Hostettler, Leiter Internationale Programme, Fastenaktion