Kirche und Konzernverantwortung:

Fastenaktion begrüsst die Stellungnahme der Schweizer Bischöfe

08.10.2020
Grossfamilie vor Haus, das die Mine zerstört hat. Foto: Fastenaktion/Meinrad SchadeFamilie in Burkina Faso vor ihrem Haus, das die Mine zerstört hat. Im Hintergrund die Abraumhalde der MIne. Foto: Fastenaktion/Meinrad Schade

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat heute Donnerstag gemeinsam mit der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS) eine Stellungnahme zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) veröffentlicht. Fastenaktion als Hilfswerk der katholischen Kirche begrüsst die Stellungnahme. Sie stützt die Erfahrungen, die Fastenaktion tagtäglich in seiner Arbeit macht. Verantwortung zu übernehmen, ist somit auch aus theologisch ethischer Sicht eine Notwendigkeit. Mit einem Ja zur Konzernverantwortung kann dieser Notwendigkeit endlich Nachdruck verliehen werden.

In ihrer heutigen Stellungnahme zeigen die SBK und die EKS auf, dass die Einhaltung der Menschenrechte aus Sicht der Kirche unabdingbar ist. Denn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 spricht von einer einzigen Menschheitsfamilie, und verweist damit laut der Stellungnahme auch auf das Grundverständnis der Menschheit der jüdisch-christlichen Schöpfungsgeschichte. Christinnen und Christen in der Schweiz haben somit die einmalige Chance, dieser Notwendigkeit bei der Abstimmung am 29. November 2020 Ausdruck zu verleihen. 

Verbindliche Rechte im Interesse aller

Weiter führen die EKS und die SBK aus, dass die meisten Opfer von Menschenrechtsverletzungen sich nicht gegen diese Verletzungen zur Wehr setzen können, weshalb Konzerne in einer besonderen Verantwortung stehen: «Deshalb ist es umso wichtiger, dass die international tätigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gerade dort aktiv zum Menschenrechtsschutz beitragen, wo prekäre politische und rechtliche Verhältnisse diesen nicht garantieren wollen oder können. (…) sie tragen Verantwortung für eine Unternehmenskultur, die den Betroffenen die Persönlichkeits- und Schutzrechte garantiert, die ihnen ihr Staat unter Umständen verweigert.»  Die Stellungnahme greift aber auch auf, dass klare Regeln wie die KVI am Ende auch zum Erfolg der Wirtschaft und zur positiven Reputation beitragen können: «Ein verbindlicher Menschenrechtsschutz auf rechtsstaatlicher Basis kommt nicht nur den einzelnen Menschen, sondern auch den Unternehmen selbst zugute. Deshalb erfolgt das Engagement für Menschenrechte, die durch flankierende nationale Rechte überprüft und sanktioniert werden können im Interesse aller.»  

Rückmeldungen zeigen Notwendigkeit

Fastenaktion, Mitinitiant der Konzernverantwortungsinitiative, sieht in seinen Projektländern regelmässig wie Menschenrechte verletzt werden und die ärmsten und wehrlosesten Menschen ausgebeutet werden. Die Stellungnahme der SBK und des EKS zeigt aus einer ethisch theologischen Sicht, warum der Einsatz für Menschenrechte unabdingbar ist. Dazu gehört auch die Unterstützung der Konzernverantwortungsinitiative. Es ist zwar eine Massnahme, die rechtlichen Charakter hat, hinter der aber klar ein ethischer Grundgedanke steht. Die Kehrseite jeder Freiheit, auch der unternehmerischen Freiheit heisst Verantwortung.: «Kein Unternehmen sollte sich mit der Missachtung oder Umgehung von Menschenrechten schmücken oder daraus Profit oder Konkurrenzvorteile schlagen können.»  

Was fordert die Initiative
 

Die Initiative will Konzerne mit Sitz in der Schweiz verpflichten, die Menschenrechte nicht zu verletzen und die Umwelt nicht zu zerstören. Denn Freiwilligkeit genügt nicht, deshalb sollen Verstösse von Konzernen in Zukunft Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb für Menschenrechtsverletzungen geradestehen, welche sie selber oder ihre Tochterfirmen verursachen. 

Für weitere Auskünfte (D/F):Daniel Hostettler, Leiter Internationale Programme, 041 227 59 41  

Die Medienmitteilung der SBK

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