Medienmitteilung

Freihandelsabkommen mit Indonesien: Schweiz beschneidet Bauernrechte mit radikalem Sortenschutz

17.12.2018

Bern, 17. Dezember 2018. Im Freihandelsabkommen mit Indonesien drückt die Schweiz einen strengen Sortenschutz durch, der die Rechte der indonesischen Bäuerinnen und Bauern einschränkt und damit deren Ernährungssicherheit gefährdet. Und dies obwohl die Schweiz der UNO-Bauernrechtsdeklaration zugestimmt hat, die Hunger und Armut bekämpfen soll. Ein Bündnis von sieben NGOs fordert deshalb von der Schweiz den Verzicht auf einen strengen Sortenschutz in Freihandelsabkommen.

Im Unterschied zur Schweiz produzieren die meisten Bauern und Bäuerinnen in Indonesien ihr Saatgut selber. Mit dem am Sonntag abgeschlossenen EFTA-Freihandelsabkommen verlangt die Schweiz von Indonesien, ein strenges Sortenschutzsystem einzuführen. Dieses soll sich nach dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, UPOV 91 richten.

 

UPOV 91 verbietet den Bäuerinnen und Bauern nebst dem Verkauf auch den Tausch von geschützten Sorten. Zudem wird der Nachbau auf dem eigenen Hof auf ausgewählte Nutzpflanzen eingeschränkt und teilweise mit Nachbaugebühren belastet. Damit schränkt UPOV 91 den Zugang zu Saatgut für Bauern und Bäuerinnen stark ein, wovon vor allem die Saatgutindustrie profitiert.

 

Ziehen sich die Bäuerinnen und Bauern aus der Saatgutproduktion und -verteilung zurück, hat dies auch negative Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung. Diese Zerstörung des bäuerlichen Saatgutsystems führt zu einem Verlust der Sortenvielfalt. Das macht die landwirtschaftliche Produktion auch anfälliger auf den Klimawandel.

 

Heute verabschiedet die UNO eine Deklaration für die Rechte von Bauernfamilien und weiterer auf dem Land lebenden Menschen. Die Deklaration ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Bekämpfung von Hunger und Armut. Gemeinsam mit der überwiegenden Mehrheit der Staaten hat die Schweiz für die Bauernrechtsdeklaration gestimmt. Es ist deshalb unverständlich, dass sie praktisch gleichzeitig einen strengen Sortenschutz von Indonesien verlangt. Denn UPOV 91 ist unvereinbar mit dem in der UNO-Deklaration festgeschriebenen Recht auf Saatgut.

 

Doppelstandards benachteiligen Indonesien

 

Die Forderungen eines strengen Sortenschutzes nach UPOV 91 stehen nicht nur wegen der Bauernrechtsdeklaration quer in der Landschaft. Das EFTA-Land Norwegen ist nicht Mitglied von UPOV 91 und setzt dessen Standards auch nicht um. Damit wird von Indonesien verlangt, was selbst die Handelspartner nicht gewährleisten. Dabei bräuchte Indonesien dringend mehr Flexibilität beim Aufbau des Sortenschutzsystems, denn die Ernährungssicherheit im Land hängt vom freien Zugang zu Saatgut ab.

 

Alliance Sud, APBREBES, HEKS, Fastenaktion, Pro Specie Rara, Public Eye und SWISSAID fordern vom Bundesrat eine konsequente Umsetzung der Bauernrechtsdeklaration auch im Ausland – und damit einen Verzicht auf Forderungen nach einem strengeren Sortenschutz in Freihandelsabkommen.

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