Auskunft:
Christoph Wiedmer
Co-Geschäftsleiter Gesellschaft für bedrohte Völker GfbV
Tel. 079 679 01 24
Marc Ummel
Verantwortlicher Rohstoffe von Swissaid
Tel. 079 694 49 21
In seinem mehrfach verzögerten Goldbericht räumt der Bundesrat heute ein, nicht ausschliessen zu können, dass menschenrechtswidrig produziertes Gold in die Schweiz eingeführt wird. Obwohl die bundesrätliche Analyse die wichtigsten Probleme in diesem Hochrisikosektor benennt, sind die vorgeschlagenen Lösungen untauglich. Die unterzeichnenden Organisationen verlangen griffige und verbindliche Massnahmen, die Geschäfte mit schmutzigem Gold möglichst verhindern und mehr Transparenz bringen.
Heute anerkennt der Bundesrat, dass den Raffinerien «eine wichtige Rolle bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen» zukommt. Der Goldbericht des Bundesrats beschreibt die Risiken im Goldgeschäft und weist darauf hin, dass weder die bestehende Gesetzgebung noch die freiwilligen Standards des Privatsektors komplett verhindern, dass Gold importiert wird, das Menschenrechte verletzt und Umwelt zerstört und damit nicht gemäss internationalen Standards abgebaut wird. Auch stellt der Bundesrat fest, dass die Nachverfolgbarkeit des Goldes essenziell ist, die Behörden sich heute aber mit der Angabe des letzten Herkunftslandes begnügen, das oft nicht das Ursprungland des Goldes ist.
Die bundesrätliche Analyse hat jedoch entscheidende Schwachstellen: die Massnahmen der Goldbranche werden überschätzt und der Bundesrat verpasst es, die Lücken im Schweizer Recht zu identifizieren. Zwar hält er fest, dass es heute nach Schweizer Recht «grundsätzlich rechtmässig, wenn auch nicht opportun sein [mag], wenn eine Schweizer Raffinerie Gold aus einer Produktion bezieht, die die sozialen und ökologischen Mindeststandards nicht einhält, sofern diese Produktion im Ursprungsland als rechtmässig gilt.» Und er anerkennt, dass die Schweizer Gesetzgebung in Bezug auf Gold – im Gegensatz etwa zur EU oder den USA – «keine ausdrücklichen Bestimmungen hinsichtlich der Menschenrechte» enthält. Dennoch ignoriert der Bundesrat den gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Die daraus folgenden Massnahmenvorschläge sind somit klar ungenügend. Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den Bundesrat auf, folgende Massnahmen zu prüfen und umzusetzen:
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Christoph Wiedmer
Co-Geschäftsleiter Gesellschaft für bedrohte Völker GfbV
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