Kommission anerkennt Handlungsbedarf und will indirekten Gegenvorschlag

14.11.2017

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats anerkennt, dass Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz ein Problem sind. Anders als der Bundesrat nimmt die Kommission den Handlungsbedarf ernst und schlägt deshalb Massnahmen auf Gesetzesstufe vor.

 

Die Initiantinnen und Initianten der Konzernverantwortungsinitiative begrüssen diesen Entscheid. 

 

Erst Eckpunkte bekannt

Damit ermöglicht die Kommission eine ernsthafte Diskussion und macht den Weg frei für eine effektive Lösung auf parlamentarischer Ebene. Es handelt sich aber nur um einen ersten Schritt. Denn es bleibt offen, wie der konkrete Gesetzesentwurf ausformuliert sein wird und wie sich die Kommission des Nationalrats positioniert.

 

Dick Marty zum Entscheid

Co-Präsident des Initiativkomitees, Dick Marty kommentiert: «Die Kommission anerkennt, dass es verbindliche Regeln gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz braucht. Die Kommission hat aber erst Eckpunkte festgelegt. Deshalb ist heute noch unklar, ob ein indirekter Gegenvorschlag wirklich zu einer effektiven Verbesserung führen wird.»

 

Das fordert die Initiative

Die Initiative will alle Konzerne verpflichten, die Menschenrechte und die Umwelt bei ihren Geschäften zu achten. Damit sich alle Multis an das neue Gesetz halten, müssen Verstösse Konsequenzen haben. Konzerne sollen deshalb in Zukunft für Menschenrechtsverletzungen haften, welche ihre Tochterfirmen verursachen.

 

Für Rückfragen erreichbar:

Florian Wettstein, Initiativkomitee, 078 610 16 83

Rahel Ruch, Koordinatorin der Initiative, 076 517 02 08

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