Mehrere Spenderinnen und Spender haben sich bei Fastenaktion aufgrund eines Medienberichts über die Verwendung der Mittel erkundigt. Da die Berichterstattung in der Verkürzung missverständlich war, bezieht Fastenaktion gerne Stellung.
Jedes Jahr veröffentlicht Fastenaktion neben dem Jahresbericht eine detaillierte Jahresrechnung. In dieser Jahresrechnung werden auch die Vergütungen an den Stiftungsrat und – gemäss Zewo-Reglement – der Geschäftsleitung ausgewiesen. Weiteres entnehmen Sie der Jahresrechnung 2019.
Entschädigungen an die Mitglieder der leitenden Organe
Die Sitzungsgelder des Stiftungsrates 2019 betrugen im CHF 17 100 (Vorjahr CHF 15’000), davon sind an den Präsidenten des Stiftungsrates CHF 1’000 (Vorjahr CHF 1’200) ausbezahlt worden.
Der Personalaufwand an die vier (Vorjahr sechs) Mitglieder der Geschäftsleitung (350 Stellenprozente, Vorjahr 510) betrug 2019 brutto CHF 581 830.90 (Bruttolöhne) zuzüglich Arbeitgeberbeiträge der Sozialversicherungen; Vorjahr CHF 820 604.65). 2020 waren es CHF 490’861.
Der Bruttolohn des Geschäftsleiters beträgt CHF 150 539 (Vorjahr CHF 150 539), zuzüglich Sozialleistungen und Ferienguthaben. Somit steht der Lohn des Geschäftsleiters im unteren Mittelfeld dessen vergleichbarer Organisationen und beläuft sich weit unter der Summe, die gemäss Einschätzungen von Experten des Instituts für Verbandsmanagement VMI in Fribourg vertretbar ist.
Fastenaktion verfügt zudem über ein Lohnsystem, welches die Besoldung detailliert regelt. Die Lohnschere bei Fastenaktion – also der Vergleich zwischen dem tiefsten und dem höchsten ausbezahlten Lohn – lag 2020 bei Faktor 2.1.
Weitere Auskünfte können gerne bei Matthias Dörnenburg, Leiter Kommunikation, eingeholt werden: Mail, +41 41 227 59 21.
Artikel aktualisiert am 15. Februar 2021