Erbschaft, Legat und Testament

Hinterlassen Sie Zuversicht und Lebensfreude

Dank Ihnen lebt unser Engagement weiter.

Fastenaktion arbeitet seit 60 Jahren für eine gerechtere Welt. Sie können uns dabei unterstützen – mit Ihrem letzten Willen, dem Testament. Fastenaktion in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen heisst, Ihr soziales Engagement über Ihre Lebenszeit hinaus fortsetzen.

Mit einem Testament schaffen Sie klare Verhältnisse. Sie bestimmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, wem Sie wie viel von Ihrem Hab und Gut vermachen wollen.

Als gemeinnützige Organisation ist Fastenaktion von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Der Wert Ihres Vermächtnisses fliesst somit ohne Abzüge in Ihr bevorzugtes Projekt.

 

Erika Hofstetter Verantwortliche für Erbschaft, Legate und Testament bei Fastenaktion.

«Viele Menschen möchten im Nachlass Projekte begünstigen, die ihnen im Leben wichtig waren. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne».

Erika Hofstetter

+41 41 227 59 62
Mail

 

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Unser Testament-Ratgeber rund ums Theme Erben gibt Ihnen wichtige Hinweise für die Nachlassplanung. Hilfreiche Beispiele zeigen Ihnen, wie ein Testament verfasst werden kann.

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Online können Sie anonym und kostenlos ein „Muster-Testament“ erstellen. Inntert Kürze erhalten Sie eine Übersicht, wie Ihre persönliche Nachlassituation aussieht. 

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Mit diesen Möglichkeiten können Sie Fastenaktion in Ihrem Testament  berücksichtigen: 

  • 1

    Erbeinsetzung

    An erster Stelle stehen Ihre Liebsten. Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder und Eltern haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses (Pflichtteil). Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt (freie Quote). Dafür können Sie die Stiftung Fastenaktion als Miterbin begünstigen. Falls keine pflichtteilsgeschützten Erben da sind, können Sie die Stiftung Fastenaktion sogar als Alleinerbin einsetzen.
  • 2

    Legat

    Mit einem Legat können Sie die Stiftung Fastenaktion mit einer Bar- oder Sachspende* aus Ihrem Nachlass berücksichtigen. Dabei wird Fastenaktion nicht Erbe, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Auch beim Legat haben Ehepartner, Kinder und Eltern Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses (Pflichtteil). *Mit dem Erlös aus Sachspenden wie einer Liegenschaft oder Antiquität arbeitet Fastenaktion an der Weiterentwicklung von Projekten und Programmen im Süden.

Unterstützten Sie Fastenaktion mit einer Trauerspende

  • Mit einer Trauerspende können Hinterbliebene Fastenaktion bedenken. Damit schenken Sie benachteiligten Menschen im Süden Hoffnung und Zuversicht. Dafür verzichten Sie als Angehörige auf Blumen und Kränze.
  • Weisen Sie im Leidzirkular, in der Todesanzeige oder bei der Abdankung auf die Möglichkeit einer Trauerspende hin. Ein Textvorschlag: „Statt Blumenspenden berücksichtigen Sie bitte die Stiftung Fastenaktion, 6002 Luzern, PC 60-19191-7, IBAN: CH16 0900 0000 6001 9191 7“
  • Wenn möglich nutzen Sie E-Banking. Dort können sie Angaben zum Verwendungszweck vornehmen. Z.B. “Trauerspende Herr/Frau XY Muster“
  • Gern senden wir Ihnen auf Wunsch eine Liste mit den Namen und Anschriften derjenigen Personen zu, die gespendet haben. So haben Sie noch einmal die Möglichkeit, sich bei allen für ihre Anteilnahme und die Grosszügigkeit zu bedanken.