Medienmitteilung der Schweizer Koalition Recht auf Saatgut

Schluss mit dem EFTA-Powerplay gegen den Süden!

09.07.2020

Die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen untergraben das Recht auf Saatgut in den Ländern des globalen Südens

Schluss mit dem EFTA-Powerplay gegen den Süden!

Bern, 9. Juli 2020 – 250 Organisationen aus 60 Ländern rufen die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein in einem offenen Brief dazu auf, den Ländern des globalen Südens nicht länger strenge Sortenschutzgesetze aufzudrängen, die sie selber nicht erfüllen. Diese Forderung der EFTA-Länder nach strengem Sortenschutz – eine Art Patentschutz auf Saatgut – schränkt den freien Umgang mit Saatgut drastisch zu Lasten der Bäuerinnen und Bauern im globalen Süden ein. Das Recht auf Nahrung, die Ernährungssouveränität und die agrarbiologische Vielfalt sind gefährdet.

250 Organisationen aus der ganzen Welt haben sich aus Sorge um die bäuerlichen Saatgutsysteme, die ein Garant für die agrarbiologische Vielfalt und eine unverzichtbare Ressource für die Züchtung neuer Nutzpflanzen sind, an die Regierungen der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen gewandt. Sie verlangen, dass die Forderung nach UPOV-91-kompatiblen Sortenschutzgesetzen aus den Verhandlungsmandaten für künftige Freihandelsabkommen gestrichen werden.

Seit über zwanzig Jahren machen die Länder der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) in ihren Freihandelsabkommen Druck auf die Länder des globalen Südens, Sortenschutzrechte gemäss dem internationalen Übereinkommen UPOV 91[1] einzuführen. Dies hat eine unverhältnismässige Einschränkung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern, Saatgut für die nächste Aussaat zurückzubehalten, zu tauschen und zu verkaufen, zur Folge. Und das obwohl die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein[2], diese Standards in ihrem eigenen Land nicht umsetzen.

Dieser «Double Standard» ist umso stossender, als in den Ländern des Südens die bäuerlichen Saatgutsysteme, die durch die UPOV-Standards in ihren Grundfesten erschüttert werden, eine viel zentralere Bedeutung für die Ernährung und Einkommenssicherung haben als in Europa. Den Ländern des globalen Südens diese Standards aufzuzwingen, die ohne ihre Beteiligung ausgehandelt wurden, ist ein neokoloniales Diktat. Die Länder sollen selbst über Gesetze und Politiken in Bezug auf Saatgut, die ihrem landwirtschaftlichen System und den Bedürfnissen ihrer Bevölkerung entsprechen, entscheiden können.

Aktuell verhandelt die EFTA ein Abkommen mit Malaysia. Im Februar 2020 standen auch intellektuelle Eigentumsrechte inklusive Sortenschutz à la UPOV 91 auf der Agenda. Es ist gerade im Fall Malaysia unverständlich, warum die EFTA-Länder auf UPOV 91 beharren. Das Land verfügt bereits über ein Sortenschutzgesetz, das in einem beschränkten Rahmen auch die Rechte der Bäuerinnen und Bauern auf Saatgut respektiert. Die «Koalition Recht auf Saatgut» hat Mitte Juni gegenüber dem Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft in einer Replik ihre Besorgnis darüber eindringlich dargelegt und dessen Argument ‘Sicherung des Wirtschaftsstandorts Schweiz’ zurückgewiesen.

Der Verzicht auf UPOV Standards in Freihandelsabkommen wäre ein bedeutender Beitrag zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere dem Ziel Nr.2 (Kein Hunger) und dem Ziel Nr. 15, welches dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende setzen will.

 

Medienmitteilung als PDF

 

[1] UPOV = Internationales Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen. Die Akte von 1991 wurde von nur 19 Industrieländern des Nordens und Südafrika für ihre eigenen Bedürfnisse verhandelt.

[2] Island hat ein nationales Sortenschutzrecht nach UPOV 91 Standards

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