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Vermeiden Sie Gebühren und wählen Sie die Zahlungsmethode mit den geringsten Transaktionskosten. Je nach gewähltem Zahlungsmittel fallen unterschiedliche Transaktionsgebühren an. Folgende Gebühren werden verrechnet:

  • Twint 1.3%
  • QR-Rechnung 0.2%
  • Mastercard 1.3%
  • Google Pay 3.2%
  • PostFinance 2.0%
  • Visa 1.3%
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  • Apple Pay 3.2.%

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oder Luzerner Kantonalbank, Pilatusstrasse 12, Postfach, 6002 Luzern IBAN: CH61 0077 8010 0013 9290 3 SWIFT: LUKBCH2260A

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Erbschaft und Legat

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Hunger ist vererbbar. Ihn zu beenden auch.

Mit einem Legat oder einer Erbschaft an Fastenaktion können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes tun. Ein Testament stellt sicher, dass fortbesteht, was Ihnen im Leben schon wichtig war. Gerne unterstützen wir Sie auf dem Weg zu Ihrem Testament.

Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird. Zudem beugt ein rechtsgültig erstelltes Testament Missverständnissen vor – und Streitigkeiten unter den Erbinnen und Erben oder Vermächtnisnehmern können vermieden werden.

Mehr dazu

Ohne Testament wird Ihr Nachlass gemäss Gesetz verteilt. Bei Personen ohne Familie geht der Nachlass an den Staat.

Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen Ihrem Willen entsprechend weitergegeben wird: Sie können von den gesetzlichen Vorgaben abweichen und eigene Begünstigte einsetzen. Ausgenommen davon ist der gesetzlich vorgeschriebene Pflichtteil (siehe nachfolgend).

Pflichtteil im Testament

Ein Anteil Ihres Nachlasses steht Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner sowie Ihren Kindern zu.

Freie Quote im Testament

Je nach Familienverhältnissen können Sie 50 bis 100 % Ihres Nachlasses frei verteilen (freie Quote). Sie bestimmen, wen Sie mit der freien Quote begünstigen möchten. Das können weitere Angehörige, Bekannte oder gemeinnützige Organisationen – wie zum Beispiel Fastenaktion –, sein. Weitere Informationen zur Erbfolge, Pflichtteil, freie Quote und vielem mehr finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.

Sie möchten mehr über Fastenaktion und unsere Projekte erfahren? Vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Beratungstermin.

Gemeinsam mit Ihnen beenden wir Hunger und Armut vieler Familien. Wir freuen uns über ein Legat oder eine Erbschaft zugunsten von Fastenaktion. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!

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Infos zu Trauerspenden

Mit einer Trauerspende können Hinterbliebene Fastenaktion bedenken. Damit schenken Sie benachteiligten Menschen im Süden Hoffnung und Zuversicht. Dafür verzichten Sie als Angehörige auf Blumen und Kränze.

Weisen Sie im Leidzirkular, in der Todesanzeige oder bei der Abdankung auf die Möglichkeit einer Trauerspende hin. Ein Textvorschlag: „Statt Blumenspenden berücksichtigen Sie bitte die Stiftung Fastenaktion, 6002 Luzern, PC 60-19191-7, IBAN:CH16 0900 0000 6001 9191 7“.

Wenn möglich nutzen Sie E-Banking. Dort können Sie Angaben zum Verwendungszweck vornehmen. Z.B. „Trauerspende Herr/Frau XY Muster“.

Sie können weiterhin am Postschalter einzahlen. Teilen Sie dem Postpersonal mit, dass Sie an Fastenaktion eine Spende für den Trauerfall XY leisten möchten.

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine Liste mit den Namen und Anschrift derjenigen Personen zu, die gespendet haben. So haben Sie noch einmal die Möglichkeit, sich bei allen für ihre Anteilnahme und die Grosszügigkeit zu bedanken.