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Kolwezi, Demokratische Republik Kongo

Im Kongo gibt es zahlreiche Kupferminen mit riesigen Abbaugebieten.

Quelle: Meinrad Schade

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7.01.2025

Schweiz, Menschenrechte sichern

Zweiter Anlauf für Konzernverantwortung 

Diese Woche wird eine neue Konzernverantwortungsinitiative lanciert, die sich an das strenge Lieferkettengesetz der EU anlehnt. Fastenaktion sitzt im Initiativkomitee und unterstützt beim Sammeln von Unterschriften. Wir engagieren uns hierzu, weil viele Menschen in unseren Programmländern sehr direkt unter dem verantwortungslosen Verhalten von internationalen Konzernen leiden. 

Autor

Ralf Kaminski, Redaktor bei Fastenaktion

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Menschenrechte und Umweltstandards weltweit einhalten

Fastenaktion unterstützt deshalb die neue Konzernverantwortungsinitiative, deren Unterschriftensammlung diese Woche begonnen hat. Die Initiative verlangt, dass Grosskonzerne (ab 450 Millionen Franken Umsatz) Menschenrechte und Umweltstandards in ihren internationalen Lieferketten einhalten und risikobasiert Massnahmen ergreifen müssen. Zudem haften sie für Schäden, die sie oder ihre Tochterfirmen im Ausland verursacht haben – müssen also etwa Schadenersatz für ein vergiftetes Feld in der DR Kongo zahlen. Eine Aufsichtsstelle in der Schweiz soll die Konzerne stichprobenartig kontrollieren und kann Bussen aussprechen. 

Die Initiative lehnt sich eng an das neue Lieferkettengesetz an, das die EU 2024 in Kraft gesetzt hat. Und greift damit ein Argument von Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP) aus dem Abstimmungskampf um die erste Konzernverantwortungsinitiative von 2020 auf, die nur knapp am Ständemehr scheiterte. Keller-Sutter warnte damals vor einem «Alleingang» und versprach, die Schweiz würde ihre Gesetzgebung jener der EU anpassen, falls dort strengere Regeln beschlossen würden.  

Genau das hat die EU nun getan. Der Bundesrat scheint jedoch keine Eile zu haben, Karin Keller-Sutters Versprechen einzulösen, und es drohen weitere Jahre zu vergehen, bis ein Gesetz nach EU-Vorbild in Kraft ist – eine andere Art «Alleingang». Dies ist nicht akzeptabel.

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