Informationen zu den Zahlungsoptionen

Vermeiden Sie Gebühren und wählen Sie die Zahlungsmethode mit den geringsten Transaktionskosten. Je nach gewähltem Zahlungsmittel fallen unterschiedliche Transaktionsgebühren an. Folgende Gebühren werden verrechnet:

  • Twint 1.3%
  • QR-Rechnung 0.2%
  • Mastercard 1.3%
  • Google Pay 3.2%
  • PostFinance 2.0%
  • Visa 1.3%
  • PayPal 3.9%
  • Apple Pay 3.2.%

Sie können die Kosten, die uns entstehen, auch mit einem Klick am Ende des Spendenformulars übernehmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

IBAN

Postkonto 60-19191-7 bzw IBAN: CH16 0900 0000 6001 9191 7,
oder Luzerner Kantonalbank, Pilatusstrasse 12, Postfach, 6002 Luzern IBAN: CH61 0077 8010 0013 9290 3 SWIFT: LUKBCH2260A

Erbschaft und Legat

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Hunger ist vererbbar. Ihn zu beenden auch.

Mit einem Legat können Sie Fastenaktion mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass begünstigen. Dabei wird Fastenaktion nicht Erbin, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Wie bei der Erbeinsetzung (siehe nachfolgend) haben Ehepartnerin oder Ehepartner sowie Kinder Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses (Pflichtteil). Auch der Erlös aus dem Verkauf von Sachspenden, wie zum Beispiel einer Liegenschaft oder Antiquitäten, fliesst in unsere Projekte.

An erster Stelle in der Erbfolge stehen Ihre Liebsten: Die Ehepartnerin oder der Ehepartner sowie Ihre Kinder haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses (Pflichtteil). Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt (freie Quote). Diesen Teil können Sie Fastenaktion als Miterbin vermachen. Falls keine pflichtteilgeschützten Erben (Pflichtteil) da sind, können Sie Fastenaktion sogar als Alleinerbin einsetzen.

Infos zu Trauerspenden

Mit einer Trauerspende können Hinterbliebene Fastenaktion bedenken. Damit schenken Sie benachteiligten Menschen im Süden Hoffnung und Zuversicht. Dafür verzichten Sie als Angehörige auf Blumen und Kränze.

Weisen Sie im Leidzirkular, in der Todesanzeige oder bei der Abdankung auf die Möglichkeit einer Trauerspende hin. Ein Textvorschlag: „Statt Blumenspenden berücksichtigen Sie bitte die Stiftung Fastenaktion, 6002 Luzern, PC 60-19191-7, IBAN:CH16 0900 0000 6001 9191 7“.

Wenn möglich nutzen Sie E-Banking. Dort können Sie Angaben zum Verwendungszweck vornehmen. Z.B. „Trauerspende Herr/Frau XY Muster“.

Sie können weiterhin am Postschalter einzahlen. Teilen Sie dem Postpersonal mit, dass Sie an Fastenaktion eine Spende für den Trauerfall XY leisten möchten.

Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine Liste mit den Namen und Anschrift derjenigen Personen zu, die gespendet haben. So haben Sie noch einmal die Möglichkeit, sich bei allen für ihre Anteilnahme und die Grosszügigkeit zu bedanken.

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Gemeinsam mit Ihnen beenden wir Hunger und Armut vieler Familien. Wir freuen uns über ein Legat oder eine Erbschaft zugunsten von Fastenaktion. Herzlichen Dank für Ihr Engagement!