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Südafrika

Südafrika stellt ungefähr 70% des weltweit geförderten Platins her. Mine in der Provinz Limpopo, Südafrika.

Quelle: Fastenaktion

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19.10.2026

Südafrika, bestärkend, Menschenrechte sichern

Gemeinschaften fordern internationale Regeln für Konzerne

Ein neues Uno-Abkommen soll die Einhaltung der Menschenrechte durch transnationale Unternehmen regeln, sei es in der Landwirtschaft oder beim Abbau von Rohstoffen. Vergangene Woche gingen die Verhandlungen dazu in Genf weiter – leider erneut ohne die Schweiz. Fastenaktion verfolgt den Prozess seit längerem und bringt gemeinsam mit südafrikanischen Partnerorganisationen die Stimmen der betroffenen Gemeinschaften ein, die sonst kaum gehört werden. Zudem fordern wir die Schweiz auf, sich endlich aktiv an den Verhandlungen zu beteiligen.

Autorin

Tiziana Conti, Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit in der Westschweiz

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Zwangsumsiedlungen, Wasser– und Bodenverschmutzung sowie gesundheitliche Probleme: In vielen Ländern Afrikas leiden Gemeinschaften in der Nähe von Minen unter den negativen Folgen des Rohstoffabbaus. Anesu Dera, Anwalt beim Centre for Applied Legal Studies (CALS) in Südafrika, berichtet zudem von Drohungen gegen Menschen, die ihre Rechte verteidigen. CALS, eine Partnerorganisation von Fastenaktion, begleitet Gemeinschaften kostenlos bei rechtlichen Verfahren.

Manche sterben vor Verfahrensende

Dennoch bleiben Beschwerden oft folgenlos, und Gerichtsverfahren sind teuer. Laut Anesu Dera verzögern einige Unternehmen die Verfahren so lange, bis die Ressourcen der betroffenen Gemeinschaften und der unterstützenden Organisationen erschöpft sind. «Die Verfahren dauern Jahre, und manchmal sterben die Betroffenen, bevor sie Gerechtigkeit erfahren», erklärt er.

Multinationale Konzerne wirtschaften mit Tochtergesellschaften in mehreren Ländern. Diese globale Struktur erschwert es den betroffenen Gemeinschaften, ihre Rechte durchzusetzen: Wie können Muttergesellschaften im Ausland zur Verantwortung gezogen werden, wenn im eigenen Land kein Verlass auf die Rechtsordnung ist?

Lebensrealitäten müssen berücksichtigt werden

Dank ihrer Erfahrung an der Seite der Gemeinschaften leisten die südafrikanischen Partnerorganisationen von Fastenaktion einen Beitrag zur Ausarbeitung des Abkommens. «Der Vertragstext muss auf den Lebensrealitäten der betroffenen Gemeinschaften aufbauen», betont Anesu Dera. Seine juristische Expertise hilft dabei, diese Erfahrungen in konkrete Vorschläge zu übersetzen. Wie Mervyn Abrahams betont, muss zum Beispiel der Rückbau einer Mine von Anfang an eingeplant werden. Damit die negativen Folgen des Abbaus nicht noch Jahrzehnte nach der Schliessung anhalten – wie heute leider üblich. Fastenaktion unterstützt die tägliche Arbeit dieser Organisationen vor Ort wie auch ihre Teilnahme an den Verhandlungen in Genf, um gemeinsam Gerechtigkeit zu fordern (mehr dazu auch in diesem Beitrag).

Was ist der UN-Binding Treaty?

Der sogenannte «Binding Treaty» ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zu Unternehmen und Menschenrechten. Es wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelt. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten transnationaler Unternehmen zu verhindern und betroffenen Menschen Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung zu ermöglichen.

Was bedeutet «verbindlich»?

Staaten, die dem Abkommen beitreten, gehen rechtliche Verpflichtungen ein. Sie müssen die Aktivitäten von Unternehmen regulieren und die Rechtsmittel für Menschen stärken, deren Rechte verletzt wurden. Der Schutz dieser Rechte beruht auf verbindlichen Regeln und nicht nur auf freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen.

Warum braucht es ein internationales Abkommen?

Multinationale Konzerne sind in mehreren Ländern tätig – mit Tochtergesellschaften, Zulieferern und Subunternehmen. Diese Struktur kann die Klärung von Verantwortlichkeiten und auch rechtliche Schritte erschweren. Das Abkommen soll gemeinsame Regeln zwischen den Vertragsstaaten schaffen und ihre Zusammenarbeit erleichtern, um Hindernisse beim Zugang zur Justiz über Grenzen hinweg zu verringern.

Wo steht der Prozess heute?

Das Abkommen befindet sich weiterhin in Verhandlung: Der genaue Inhalt der Verpflichtungen muss noch festgelegt werden. Ende 2027 soll ein endgültiger Entwurf vorgelegt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Abkommen zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedet oder anwendbar sein wird. Die Verabschiedung, die Ratifizierung durch die Staaten und das Inkrafttreten sind unterschiedliche Schritte. Fastenaktion verfolgt den Prozess auch als Teil der Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte.