Zwangsumsiedlungen, Wasser– und Bodenverschmutzung sowie gesundheitliche Probleme: In vielen Ländern Afrikas leiden Gemeinschaften in der Nähe von Minen unter den negativen Folgen des Rohstoffabbaus. Anesu Dera, Anwalt beim Centre for Applied Legal Studies (CALS) in Südafrika, berichtet zudem von Drohungen gegen Menschen, die ihre Rechte verteidigen. CALS, eine Partnerorganisation von Fastenaktion, begleitet Gemeinschaften kostenlos bei rechtlichen Verfahren.
Manche sterben vor Verfahrensende
Dennoch bleiben Beschwerden oft folgenlos, und Gerichtsverfahren sind teuer. Laut Anesu Dera verzögern einige Unternehmen die Verfahren so lange, bis die Ressourcen der betroffenen Gemeinschaften und der unterstützenden Organisationen erschöpft sind. «Die Verfahren dauern Jahre, und manchmal sterben die Betroffenen, bevor sie Gerechtigkeit erfahren», erklärt er.
Multinationale Konzerne wirtschaften mit Tochtergesellschaften in mehreren Ländern. Diese globale Struktur erschwert es den betroffenen Gemeinschaften, ihre Rechte durchzusetzen: Wie können Muttergesellschaften im Ausland zur Verantwortung gezogen werden, wenn im eigenen Land kein Verlass auf die Rechtsordnung ist?

Von Minen betroffene Menschen demonstrieren für ihre Rechte vor dem Bergbauministerium in Pretoria, Südafrika.
Verantwortung über Grenzen hinweg
Schon seit 2014 verhandeln diverse Staaten mit der Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen an der Uno in Genf über ein Abkommen zu transnationalen Unternehmen und Menschenrechten. Es soll solche Verletzungen verhindern und den Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung erleichtern. «Multinationale Konzerne haben die Freiheit, überall auf der Welt tätig zu sein – sie müssen deshalb auch überall auf der Welt Verantwortung für ihre Aktivitäten übernehmen», sagt Mervyn Abrahams, Koordinator von Fastenaktion in Südafrika. Er hofft auf ein starkes Abkommen, das es ermöglicht rechtliche Schritte in dem Land einzuleiten, wo ein Unternehmen seinen Hauptsitz hat.
Dieses Engagement steht in direktem Zusammenhang mit dem Kampf gegen Hunger: Damit Gemeinschaften sich ernähren und in Würde leben können, müssen sie ihr Land bewirtschaften und ihre Gesundheit schützen können sowie Zugang zu sauberem Wasser haben.
Lebensrealitäten müssen berücksichtigt werden
Dank ihrer Erfahrung an der Seite der Gemeinschaften leisten die südafrikanischen Partnerorganisationen von Fastenaktion einen Beitrag zur Ausarbeitung des Abkommens. «Der Vertragstext muss auf den Lebensrealitäten der betroffenen Gemeinschaften aufbauen», betont Anesu Dera. Seine juristische Expertise hilft dabei, diese Erfahrungen in konkrete Vorschläge zu übersetzen. Wie Mervyn Abrahams betont, muss zum Beispiel der Rückbau einer Mine von Anfang an eingeplant werden. Damit die negativen Folgen des Abbaus nicht noch Jahrzehnte nach der Schliessung anhalten – wie heute leider üblich. Fastenaktion unterstützt die tägliche Arbeit dieser Organisationen vor Ort wie auch ihre Teilnahme an den Verhandlungen in Genf, um gemeinsam Gerechtigkeit zu fordern (mehr dazu auch in diesem Beitrag).

Die lokalen Gemeinschaften bei Steinkopf in Südafrika wurden vor der Errichtung von Minen nicht konsultiert.
Die Schweiz sollte endlich mitverhandeln
Als Sitz zahlreicher multinationaler Konzerne und bedeutender Handelsplatz für Rohstoffe trägt die Schweiz bei diesem Thema eine besondere Verantwortung. Dennoch hielt der Bundesrat noch im November 2025 fest, es sei «verfrüht», ein Verhandlungsmandat zu erteilen – obwohl schon 2027 ein definitiver Textentwurf vorliegen soll.
Fastenaktion fordert eine aktive Beteiligung der Schweiz an der Ausarbeitung des Texts und an den Diskussionen bei der Uno. Auch Anesu Dera betont, dass diese Gespräche eine wichtige Gelegenheit bieten, Einfluss auf den Inhalt des Abkommens zu nehmen – mit Blick auf das entscheidende Verhandlungsjahr 2027. Ziel ist ein Abkommen, das es Gemeinschaften tatsächlich ermöglicht, ihre Rechte durchzusetzen. Dies sollte auch im Interesse der Schweiz sein.
FAQ – häufig gestellte Fragen
Was ist der UN-Binding Treaty?
Der sogenannte «Binding Treaty» ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zu Unternehmen und Menschenrechten. Es wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika bei den Vereinten Nationen in Genf verhandelt. Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten transnationaler Unternehmen zu verhindern und betroffenen Menschen Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung zu ermöglichen.
Was bedeutet «verbindlich»?
Staaten, die dem Abkommen beitreten, gehen rechtliche Verpflichtungen ein. Sie müssen die Aktivitäten von Unternehmen regulieren und die Rechtsmittel für Menschen stärken, deren Rechte verletzt wurden. Der Schutz dieser Rechte beruht auf verbindlichen Regeln und nicht nur auf freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen.
Warum braucht es ein internationales Abkommen?
Multinationale Konzerne sind in mehreren Ländern tätig – mit Tochtergesellschaften, Zulieferern und Subunternehmen. Diese Struktur kann die Klärung von Verantwortlichkeiten und auch rechtliche Schritte erschweren. Das Abkommen soll gemeinsame Regeln zwischen den Vertragsstaaten schaffen und ihre Zusammenarbeit erleichtern, um Hindernisse beim Zugang zur Justiz über Grenzen hinweg zu verringern.
Wo steht der Prozess heute?
Das Abkommen befindet sich weiterhin in Verhandlung: Der genaue Inhalt der Verpflichtungen muss noch festgelegt werden. Ende 2027 soll ein endgültiger Entwurf vorgelegt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Abkommen zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedet oder anwendbar sein wird. Die Verabschiedung, die Ratifizierung durch die Staaten und das Inkrafttreten sind unterschiedliche Schritte. Fastenaktion verfolgt den Prozess auch als Teil der Arbeitsgruppe Transnationale Konzerne und Menschenrechte.


