Hunger ist vererbbar. Ihn zu beenden auch.
Legat
Mit einem Legat können Sie Fastenaktion mit einer Bar- oder Sachspende aus Ihrem Nachlass begünstigen. Dabei wird Fastenaktion nicht Erbin, sondern hat gegenüber den Erben Anspruch auf die vermachten Vermögenswerte. Wie bei der Erbeinsetzung (siehe nachfolgend) haben Ehepartnerin oder Ehepartner sowie Kinder Anrecht auf einen Mindestteil des Nachlasses (Pflichtteil). Auch der Erlös aus dem Verkauf von Sachspenden, wie zum Beispiel einer Liegenschaft oder Antiquitäten, fliesst in unsere Projekte.
Erbschaft
An erster Stelle in der Erbfolge stehen Ihre Liebsten: Die Ehepartnerin oder der Ehepartner sowie Ihre Kinder haben per Gesetz Anspruch auf einen Mindestanteil des Nachlasses (Pflichtteil). Frei verfügen können Sie über das Vermögen, das diesen Teil übersteigt (freie Quote). Diesen Teil können Sie Fastenaktion als Miterbin vermachen. Falls keine pflichtteilgeschützten Erben (Pflichtteil) da sind, können Sie Fastenaktion sogar als Alleinerbin einsetzen.

Testament-Ratgeber
Damit ein Testament rechtsgültig ist, müssen diverse Punkte berücksichtigt werden. Unser Testament-Ratgeber informiert über alle wichtigen Aspekte wie Erbfolge, Pflichtteil, freie Quote sowie vieles mehr.
Testament-Vorlage online erstellen
Mit dem Testament-Generator von DeinAdieu.ch können Sie anonym eine Testament-Vorlage erstellen, welche Ihnen als Vorlage (PDF) für Ihr handschriftliches Testament dient. Sie werden Schritt für Schritt durch die verschiedenen Punkte eines Testaments geführt.
Infos zu Trauerspenden
Mit einer Trauerspende können Hinterbliebene Fastenaktion bedenken. Damit schenken Sie benachteiligten Menschen im Süden Hoffnung und Zuversicht. Dafür verzichten Sie als Angehörige auf Blumen und Kränze.
Weisen Sie im Leidzirkular, in der Todesanzeige oder bei der Abdankung auf die Möglichkeit einer Trauerspende hin. Ein Textvorschlag: „Statt Blumenspenden berücksichtigen Sie bitte die Stiftung Fastenaktion, 6002 Luzern, PC 60-19191-7, IBAN:CH16 0900 0000 6001 9191 7“.
Wenn möglich nutzen Sie E-Banking. Dort können Sie Angaben zum Verwendungszweck vornehmen. Z.B. „Trauerspende Herr/Frau XY Muster“.
Sie können weiterhin am Postschalter einzahlen. Teilen Sie dem Postpersonal mit, dass Sie an Fastenaktion eine Spende für den Trauerfall XY leisten möchten.
Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine Liste mit den Namen und Anschrift derjenigen Personen zu, die gespendet haben. So haben Sie noch einmal die Möglichkeit, sich bei allen für ihre Anteilnahme und die Grosszügigkeit zu bedanken.

Beat Wenzinger
Betreuung Grossspenden und Legate, Verdankungen
+41 41 227 59 86