In 6 Schritten zu einem rechtsgültigen, handschriftlichen Testament
1.
Erstellen Sie eine Liste Ihres Vermögens. Eine Vorlage finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.
2.
Schreiben Sie auf, welche Angehörige (Ehepartner:in und Kinder) einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben.
3.
Bestimmen Sie weitere Angehörige, Bekannte und gemeinnützige Organisationen, welche Sie mit der freien Quote begünstigen möchten, und legen Sie die Höhe der Begünstigungen fest (fixer Betrag oder Anteil).
4.
Legen Sie fest, ob Sie für die Verteilung Ihres Nachlasses eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker einsetzen möchten. Dies kann eine Person, eine Treuhandgesellschaft oder eine Anwaltskanzlei sei. Wird im Testament keine Willensvollstreckung eingesetzt, sind die Erben für die Verteilung Ihres Nachlasses zuständig, was zu Streit führen kann. Die eingesetzte Person kann die Übertragung dieser Aufgabe ablehnen.
5.
Schreiben Sie Ihr Testament von Hand. Sie können als Hilfeleistung vorgängig eine Online Testament-Vorlage zum Abschreiben erstellen. Das Testament muss vollständig von Ihnen handschriftlich mit Kugelschreiber oder Tinte geschrieben sein, den Titel «Testament» sowie Ort, Datum und Ihre Unterschrift enthalten. Ein Mustertestament finden Sie in unserem Testament-Ratgeber.
Falls Sie Ihr Testament später ändern oder ergänzen möchten, muss das Dokument erneut mit dem Datum und Ihrer Unterschrift versehen werden. Sie haben auch die Möglichkeit, das Testament neu zu verfassen und die ältere Version zu vernichten.
6.
Hinterlegen Sie Ihr Testament bei Ihrer kantonalen Aufbewahrungsstelle oder bei einem Notariat. Dies stellt sicher, dass es zur richtigen Zeit «zum Vorschein kommt».
Als Alternative zum handschriftlichen Testament können Sie auch ein öffentlich beurkundetes Testament bei einem Notar erstellen lassen. Der Vorteil dieser Form Ihrer letztwilligen Verfügung liegt darin, dass zwei Zeugen bestätigen, dass Sie zum Zeitpunkt der Testamentserstellung urteilsfähig waren, was es schwieriger macht, die Urteilsfähigkeit später anzufechten. Zudem ist weitgehend garantiert, dass das Testament rechtlich korrekt abgefasst ist und Ihrem Willen entspricht. Der Nachteil sind die anfallenden Kosten für die Beratung und Erstellung des Testaments. Bei dieser Form des Testaments werden die oben aufgeführten Punkte 5 und 6 durch die Arbeit des Notars ersetzt.
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